Nachdem im Juli das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkgebühr bereits als rechtmäßig beurteilt hatte, legt nun die EU nach. Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) konnte keinen Verstoß gegen geltendes EU-Recht feststellen.
Das Landgericht Tübingen hatte sich an den EuGH gewandt. Es sollte unter anderem festgestellt werden, ob die Gebühr eine widerrechtliche Bevorteilung der öffentlich-rechtlichen Sender ist und ob sie mit dem Gebot der Informationsfreiheit einhergeht. Alles legitim, befand Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinem heute vorgestellten Gutachten. Er setzte sogar noch einen oben drauf. Seiner Meinung nach sei es ebenso legitim, dass die GEZ Schulden direkt von säumigen Zahlern eintreiben darf, ohne zuvor ordentliche Gerichte anzurufen.
Das Urteil des EuGH wird in den nächsten Monaten erwartet. Dabei muss das Gericht nicht dem Gutachten folgen. Doch dass die Richter dies tun, gilt als wahrscheinlich.