
GEZ-Gebühr in Stein gemeißelt? EU-Gutachter befindet: Kein Verstoß gegen EU-Recht.
Nachdem im Juli das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkgebühr bereits als rechtmäßig beurteilt hatte, legt nun die EU nach. Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) konnte keinen Verstoß gegen geltendes EU-Recht feststellen.